Teaserbild

Einsatz 03/2021: Sicherung Regenrückhaltebecken in Aumühle

Am 15.01.2021 wurde die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen zu einem Großfeuer nach Aumühle alarmiert.... Um 16.09 lösten die digitalen Meldeempfänger (DME) mit „Wasserschaden/Pumpen Klein - Regenrückhaltebecken läuft voll“ aus...

Der Fachberater des THW (Bericht lesen Sie hier) war bereits seit mehren Stunden vor Ort und hatte die Alarmierung auf Wunsch veranlasst.

Einige Zeit später trafen die Möllner Helferinne und Helfer in Aumühle ein. Da noch nicht abschließend geklärt war, welche Wassermengen durch die Pumpstation aufgenommen werden konnte, verharrten die Möllner Einsatzkräfte zunächst im „Standby-Modus“.

Die Entscheidung der Behörden vor Ort ergab, dass letztlich eine Spezialfirma im Laufe der nächsten Tage das doch kontaminierte Wasser absaugen sollte. Aus Sorge vor möglichen Niederschlägen, die das Rückhaltebecken dann zum Überlaufen bringen könnten, wurde darum gebeten, einen Teilbereich des Regenrückhaltebeckens mit Sandsäcken zu erhöhen.

Diese Arbeiten konnten auch am Folgetag vorgenommen werden.

Auf Grund des unwegsamen Geländes zu der betroffenen Stelle des Rückhaltebeckens, hatte man sich am Folgetag mit den Kameraden des Ortsverbandes Ratzeburg verabredet. Sie hatten mit ihrem Unimog eine bessere Möglichkeit an die Stelle zu gelangen, an der eine Aufkadung erfolgen sollte.

Gemeinsam mit THW Kräften aus Ratzeburg (Sandsacktransport vor Ort) und Lauenburg (Sandsackverbau) wurden die vom Ortsverband Mölln gestellten Sandsäcke am Regenrückhaltebecken an einer Stelle verbaut, um ein mögliches Überströmen des kontaminierten Wassers in die Bille zu verhindern.

Die Zusammenarbeit der einzelnen Ortsverbände verlief sehr vorbildlich und zeigte, dass wir EIN THW sind, egal aus welchem Ortsverband der/die Einzelne kommt.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: